Mietrecht in Spanien verstehen (LAU) für langfristige Mietverträge

14/10/2025

Wer in Spanien länger als 11 Monate mietet, fällt unter die Ley de Arrendamientos Urbanos (LAU) – das spanische Mietgesetz. Es ist wichtig, Rechte und Pflichten zu kennen.

Vertragsdauer

  • Standard: 5 Jahre (Privatvermieter), 7 Jahre (Unternehmen).

  • Selbst bei 1-Jahres-Vertrag hat der Mieter das Recht auf Verlängerung bis zur Gesamtlaufzeit.

  • Danach automatische Verlängerung um bis zu 3 Jahre, außer Kündigung mit 30 Tagen Frist.

Mieterhöhungen

  • Nur einmal pro Jahr erlaubt, schriftlich festgelegt.

  • An IPC (Verbraucherpreisindex) oder vereinbarten Index gebunden.

  • 2025 bleibt der Anstieg auf max. 3% begrenzt.

Kaution & Garantien

  • Pflicht: 1 Monatsmiete als Kaution.

  • Vermieter dürfen zusätzliche Garantien verlangen (1–2 Monate), schriftlich vereinbart.

  • In der Valencianischen Gemeinschaft müssen Kautionen bei der Behörde hinterlegt werden.

  • Rückzahlung binnen 1 Monat nach Auszug, abzüglich Schäden/Schulden. Verspätung = Zinsen.

Maklergebühren

Seit Makler keine Gebühren vom Mieter verlangen. Der Vermieter trägt die Kosten.

Pflichten

  • Mieter: Nebenkosten zahlen, Wohnung pflegen, kleinere Reparaturen übernehmen.

  • Vermieter: Wohnbarkeit sicherstellen, größere Reparaturen übernehmen.

  • Empfehlung: Übergabeprotokoll mit Fotos.

Schutzmaßnahmen für Vermieter

  • Zusätzliche Garantien im Vertrag festlegen.

  • Mietausfall- oder Schadensversicherung abschließen.

  • Rechtssicheren Vertrag aufsetzen.

  • Bonitätsprüfung durch eine professionelle Agentur.

Wenn Mieter Schulden hinterlassen oder fliehen

  • Räumungsverfahren bei Nichtzahlung möglich, dauert jedoch Monate.

  • Folgen für den Mieter:

    • Einbehalt von Kaution & Garantien

    • Gerichtliche Klagen

    • Eintragung in Schuldnerregister

    • Lohn- oder Kontopfändungen in Spanien

Beispiel

María mietet eine Wohnung für 800 €/Monat.

  • 800 € Kaution + 800 € Garantie.

  • Zieht nach 6 Monaten aus, lässt Rechnungen und Miete offen.

  • Vermieter behält 1.600 € und fordert 300 € ein.

  • Bei Aufenthalt in Spanien: mögliche Eintragung ins Schuldnerregister oder Pfändung.

Holiday Homes Catral erstellt LAU-konforme Verträge, prüft die Bonität und erklärt die Pflichten, damit beide Seiten geschützt sind.

⚖️ Hinweis: Gilt für Wohnraummietverhältnisse in der Provinz Alicante nach LAU. Gesetzesänderungen sind möglich. Individuelle Rechtsberatung wird empfohlen.

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